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Aussonderung von Forschungsdaten

Behördliche Forschungsdatenzentren

Daten aus behördlichen Fachanwendungen sind neben ihrem primären Zweck insbesondere für wissenschaftliche Nutzungszwecke von großem Wert. Der Nachfrage kommen vermehrt behördliche Forschungsdatenzentren nach, die ihre Dienstleistungen zielgruppengenau anbieten und sich darüber hinaus in einer öffentlich geförderten Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) miteinander vernetzen. Ihre Aufgabe ist es, behördliche Daten zeitnah für einen spezifischen Zugang aufzubereiten und bereitzustellen.

Die Zuständigkeit des Bundesarchivs richtet sich auf alle Daten, die im Umfeld der behördlichen Aufgabenwahrnehmung entstanden sind oder verarbeitet wurden. Hierzu gehören auch die in der Aufgabenwahrnehmung behördlicher Forschungsdatenzentren entstandenen Datenbestände. Die sogenannten Forschungsdaten unterliegen einer Anbietungspflicht gegenüber dem Bundesarchiv (§ 5 Abs. 1 BArchG). Bei der Einführung neuer Systeme sowie bei Änderungen an bestehenden Systemen gilt zudem die Informationspflicht der öffentlichen Stellen (§ 3 Abs. 4, BArchG).

Unabhängig von aktuellen Forschungsinteressen und -anliegen bewertet das Bundesarchiv behördliche Daten hinsichtlich ihres bleibenden Wertes. Dabei arbeitet es mit öffentlicher Stelle und Forschungsdatenzentrum zusammen. Auf diese Weise garantiert das Bundesarchiv die dauerhafte Aufbewahrung und die Zugänglichkeit zu forschungsrelevanten Informationen als Archivgut.

Richten Sie Ihre Fragen hierzu gerne per E-Mail an das verantwortliche Fachreferat B 4.