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Aussonderung von Personalunterlagen und Verfahrensunterlagen

Personalakten der Bundesverwaltung müssen gemäß § 5 Abs. 1 Bundesarchivgesetz (BArchG) dem Bundesarchiv zur Übernahme angeboten werden.

Für Personalakten der zivilen ministeriellen und nichtministeriellen Bundesverwaltung ist das Referat B 1 im Bundesarchiv Koblenz, für Personalakten/Verfahrensunterlagen militärischer Stellen der Bundesrepublik das Referat MA 1 in Freiburg zuständig.

Für die Anbietung und Abgabe von Personalakten ziviler Stellen der Bundesverwaltung stellt das Referat B 1 untenstehende Informationsmaterialien zur Verfügung.

Für die Anbietung und Abgabe von Personalakten militärischer Stellen unterstützt Sie die Abteilung Militärarchiv, Referat MA 1 bei allen Fragen zur Umsetzung der gesetzlichen Anbietungs- und Abgabeverpflichtung. Unsere Informationen zur Aussonderung von personenbezogenen Unterlagen einschließlich Verfahrensakten finden Sie in den nachfolgenden Materialien.