/Internet/_config/DefaultNavNode thenavnode=/Internet/DE/Navigation/Anbieten/Behoerden-Aussonderung/Verschlusssachen/verschlusssachen
Skipnavigation
SUBSITEHEADER

Navigation

Aussonderung von Verschlusssachen (VS-vertraulich und höher)

Das Bundesarchiv unterhält am Dienstort St. Augustin ein Geheimarchiv für die zivilen und am Standort Freiburg für die militärischen Dienststellen des Bundes.

Nach § 5 Abs. 1 Bundesarchivgesetz (BArchG) haben die öffentlichen Stellen des Bundes ihre nicht mehr benötigten Unterlagen dem Bundesarchiv anzubieten. Die Anbietungspflicht gilt nach § 6 Abs. 1 BArchG auch für Unterlagen, die der Geheimhaltung unterliegen.

Oberste zivile Bundesbehörden und Verfassungsorgane

Für die obersten Bundesbehörden hat das Geheimarchiv zunächst die Funktion des Zwischenarchivs. Es verwaltet als „zentrale Altregistratur“ der Ministerien Akten mit VS-Einstufung für die Zeit der Aufbewahrungsfrist und stellt sie ihnen bei Bedarf zur Verfügung. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist lagern die Akten so lange im Geheimarchiv, bis sie vollständig offengelegt werden können.

Nachgeordnete zivile Bundesverwaltung und Bundesgerichte

Für die Anbietung und Abgabe von VS-Akten der zivilen nichtministeriellen Stellen des Bundes nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Geheimarchiv auf.

Rechtsgrundlage für die Aussonderung und Archivierung von Verschlusssachen bilden neben dem § 6 Abs. 1 BArchG die §§ 30 und 31 Verschlusssachenanweisung (VSA). Die Verfahrensangelegenheiten werden in der VS-Archivrichtlinie (Anlage VI VSA) geregelt.

Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und nachgeordneter Bereich

Die militärischen und zivilen Stellen im Geschäftsbereich des BMVg wenden sich für die Aussonderung von Unterlagen, die den Rechtsvorschriften des Bundes über die Geheimhaltung unterliegen an das Referat MA 1, Abteilung Militärarchiv. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme zur Abklärung der geheimschutzbedingten Anforderungen ist unbedingt erforderlich.