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Auslandseinsätze der Bundeswehr (Teil 4) - Der Deutsche Militärattachédienst – Die Militärdiplomaten der Bundesrepublik

Von der Aufstellung der Bundeswehr im Jahr 1955 über die „Armee der Einheit“ im Jahr 1990 bis hin zur Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 – die fast siebzigjährige Geschichte der bundesdeutschen Streitkräfte ist facettenreich und kann auch als Spiegelbild für gesamtgesellschaftliche Prozesse gelten. Die Bestände der Abteilung Militärarchiv bieten die Möglichkeit, diese Vielseitigkeit in ihrer gesamten Breite zu entdecken und zu erforschen. In unregelmäßigen Abständen präsentiert diese virtuelle Ausstellungsreihe exemplarisches Archivgut zur allgemeinen Geschichte der Bundeswehr.

  • BRD (ab 1949)

Hintergrundinformationen

Hintergrundinformationen

Seit Aufstellung der Bundeswehr im Jahr 1955 wurden deutsche Soldatinnen und Soldaten immer wieder ins Ausland entsandt, sei es im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen oder militärischer Einsätze zur internationalen Krisen- und Konfliktbewältigung. Während diese zeitlich begrenzten Einsätze häufig im Zentrum medialer Berichterstattung und öffentlicher Kontroversen standen, ist hingegen weniger bekannt, dass die Bundeswehr mit dem Militärattachédienst seit 1956 auch über dauerhafte Repräsentanzen im Ausland verfügt.

Als integraler Bestandteil der Bundeswehr unterstützt der Militärattachédienst diese bei der Ausführung ihres verfassungsrechtlichen Auftrages. Seine Kernaufgabe besteht in der diplomatischen Interessensvertretung der Bundesrepublik im In- und Ausland gegenüber ausländischen Regierungen und deren jeweiligen militärischen Stellen in allen Belangen, die innerhalb der Geschäftsbereiche des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und des Auswärtigen Amtes (AA) das Militär sowie die Sicherheits-, Verteidigungs-, Rüstungs-, Wehr- und Militärpolitik betreffen.

Geteilte Zuständigkeiten: Der Militärattachédienst zwischen dem BMVg und dem AA

Die geteilte Zuständigkeit zwischen dem BMVg und dem AA stellt eine formal-organisatorische Besonderheit dar, die sich aus dem Bedarf an militärpolitischer Präsenz im Ausland und dem gesetzlichen Alleinvertretungsanspruch des Auswärtigen Dienstes für die auswärtigen Angelegenheiten des Bundes ergibt. Sie basiert auf einer interministeriellen Vereinbarung von 1956, dem Wiener Abkommen von 1961 und dem Gesetz über den Auswärtigen Dienst.

Der Militärattachédienst lässt sich idealtypisch in zwei Teile untergliedern: In einen im Ressort des BMVg angesiedelten Inlandsteil und in einen Auslandsteil, dessen Militärattachéstäbe als Bestandteil deutscher Auslandsvertretungen einerseits in den Geschäftsbereich des AA, andererseits jedoch auch in den Geschäftsbereich des BMVg fallen. Die Militärattachéstäbe stellen die zentralen Arbeitseinheiten des Militärattachédienstes dar, werden an den Botschaften eingerichtet und bilden dort eine eigene Organisationseinheit. Pro Auslandsvertretung kann nur ein Stab existieren, der über bis zu drei Nebenakkreditierungen für andere Länder verfügen kann.

Die Leiter der Militärattachéstäbe werden als Militärattachés bezeichnet und sind stets Offiziere. Je nach Größe des Stabes kann eine Binnendifferenzierung in Heeres-, Marine- und Luftwaffenattachéerfolgen. Sofern dies geschieht, führt der gesamtverantwortliche Offizier die Bezeichnung Verteidigungsattaché.   

Erkunden, informieren, repräsentieren und beraten: die Aufgaben deutscher Militärattachés

Das Aufgabenspektrum der Militärattachés wird durch verschiedene rechtliche und dienstliche Regelungen festgelegt. Zentrale Richtschnur für die Aufgabenwahrnehmung stellen die Dienst- und Grundsatzweisungen für den deutschen Militärattachédienst dar, die über die Jahrzehnte zahlreiche Überarbeitungen und Neuerungen erfahren haben. Die grundlegenden Aufgaben sind in ihrem Kern jedoch nahezu unverändert geblieben: Die Repräsentation des BMVg innerhalb des Empfangsstaates und die Vernetzung mit dessen militärischen Stellen, die militärische Informationsgewinnung, -auswertung und Berichterstattung, die Betreuung von Angehörigen der eigenen Streitkräfte im Empfangsstaat sowie die militärische Beratung der Leitung der jeweiligen Auslandsvertretung.

Zu den Alltagsaufgaben zählen die Informationsgewinnung über generelle militärpolitische Ereignisse und Entwicklungen im jeweiligen Empfangsstaat, sowie die Beobachtung der Streitkräfte des Empfangsstaates (bspw. im Rahmen von Manövern). Beispielhaft hierfür sind Unterlagen aus der Überlieferung des Militärattachéstabs Prag, die exemplarisch aufzeigen, wie akribisch hier Informationen über Truppenbewegungen, Manöver und Infrastrukturen der Staaten des Warschauer Pakts gesammelt wurden. Allerdings finden sich in den Beständen des Bundesarchivs auch Unterlagen, die über den alltäglichen Rahmen hinausweisen, sich auf politische Extremsituationen beziehen oder den Einfluss gesellschaftspolitischer Entwicklungen auf die Bundeswehr aufzeigen. Ein interessantes Beispiel hierfür bietet der Militärattachéstab in Chile, der Lagebeurteilungen im Vorfeld und im Nachgang des chilenischen Militärputsches von 1973 an das BMVg sandte. Die chilenischen aber auch die niederländischen Streitkräfte dienten der Bundeswehr aber auch als Informationsquelle zu rechtlichen Regelungen oder Reformansätzen, beispielsweise in Bezug auf den Umgang mit Homosexualität oder hinsichtlich der Aufnahme von Frauen in den Militärdienst.

Wie diese Aufgaben ausgestaltet wurden, wie groß die inhaltliche Spannweite der behandelten Themen ausfällt und welche Erkenntnispotenziale die Beschäftigung mit den Unterlagen des Militärattachédienstes bereithält, machen die in der Bildergalerie gegebenen Einblicke in das Archivgut des Bundesarchivs deutlich.

Archivalien des Bundesarchivs zum Thema:

BArch, BH 1 – Bundesministerium der Verteidigung.- Führungsstab des Heeres

BArch, BW 1 – Bundesministerium der Verteidigung.- Leitung zentrale Stäbe und zivile Abteilungen

BArch, BW 2 – Bundesministerium der Verteidigung.- Generalinspekteur und Führungsstab der Streitkräfte

BArch, BW 4 - Militärattachéstäbe