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Aussonderung analoger Unterlagen (Papier)

Nach dem Bundesarchivgesetz haben die öffentlichen Stellen des Bundes ihre nicht mehr benötigten analogen Unterlagen dem Bundesarchiv anzubieten. Für die Anbietung / Auslagerung und Abgabe nehmen Sie bitte Kontakt mit dem für Sie zuständigen Referat des Bundesarchivs auf.

Oberste zivile Bundesbehörden und Verfassungsorgane

Für die obersten Bundesbehörden sind die Zwischenarchive im Bundesarchiv eingerichtet worden. Sie verwalten als eine Art zentrale Altregistratur der Ministerien deren nicht mehr laufend benötigte Akten für die Zeit der Aufbewahrungsfrist.

Bei Fragen zu Aktenabgaben und Rückleihen berät Sie das Referat B 2, Zivile analoge Zwischenarchive. Es hat im Abschnitt weiter unten Informationsmaterial dazu zusammengestellt.

Nachgeordnete zivile Bundesverwaltung und Bundesgerichte

Bei Fragen zur Anbietung und Abgabe der zivilen nicht-ministeriellen Stellen des Bundes nehmen Sie bitte Kontakt zum Referat B 3 des Bundesarchivs auf.

Wesentliche Hinweise zum Anbietungs- und Abgabeverfahren können Sie dem untenstehenden Merkblatt entnehmen. Es richtet sich speziell an die nachgeordneten Behörden und sonstigen Einrichtungen des Bundes. Zudem finden Sie Formulare für die Erstellung des Abgabeverzeichnisses und des dazugehörigen Vorblatts.

Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und nachgeordneter Bereich

Militärische und zivile Stellen im Geschäftsbereich BMVg (Ministerium und nachgeordneter Bereich) wenden sich für die Anbietung, Auslagerung und Abgabe papiergebundenen Schriftguts bitte an das Bundesarchiv, Abteilung Militärarchiv, Referat MA 1.

Informationen zum Anbietungs- und Abgabeverfahren sowie Leerformulare und Ausfüllhinweise finden Sie in unseren Materialien weiter unten.

Oberste zivile Bundesbehörden und Verfassungsorgane